Geschäftsbedingungen von cebit-webserver
polentz (www.cebit.at )
Server-Services
Inhalt
1 Vertragsgegenstand
2 Grundsätze der Leistungserbringung
2.1 Grundsätze bei Domains
3 Vergütung und Zahlung
4 Mitwirkung des Auftraggebers
5 Termine
6 Urheberrecht
7 Leistungsmängel
8 Haftung
9 Befugnisse & Pflichten bei Softwareverträgen
10 Laufzeit
11 Abschlagszahlungen
12 Nacherfüllung
13 Pflichtenheft
14 Qualitätsstandard
15 Abnahme
16 Kündigungsrecht des Auftraggebers
17 Rechte Dritter
18 Geheimhaltung und Verwahrung
19 Schulungsdienstleistungen
20 Preise und Zahlung
21 Vertragsänderungen
22 Schlichtungsklausel
23 Schlussbestimmung
1 Vertragsgegenstand
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Dienstleistungen
der info-systeme-kals-austria
in Zusammenhang mit der Überlassung von Dienstleistung,
insbesondere für folgende Leistungen:
organisatorische und betriebswirtschaftliche Beratung;
systemtechnische Beratung und Unterstützung
entweder vor Ort, oder über Remote-Anbindung,
Telefon oder Telefax oder anderen Medien (z.B.
Video-Kommunikation);
Softwareänderungen und Ergänzungen oder Unterstützung hierbei;
Installation von Programmen und Programmierung notwendiger
Schnittstellen
oder Unterstützung hierbei;
Schulung der Mitarbeiter des Auftraggebers im Hause des
Auftraggebers
entsprechend den Vorgaben der jeweils gültigen
info-systeme-kals-austria Honorarliste.
Die Einzelheiten des jeweiligen Auftrags (genaue
Aufgabenstellung,
Arbeitszeiten, Vergütung usw.) werden gesondert vereinbart.
Es gelten ausschliesslich die Geschäftsbedingungen der
info-systeme-kals-austria
Bedingungen des Auftraggebers gelten auch dann nicht, wenn
info-systeme-kals-austria nicht
ausdrücklich widerspricht. Ergänzend gilt die Honorarliste von
info-systeme-kals-austria
im jeweiligen Stand.
2 Grundsätze der Leistungserbringung
Der Auftraggeber gibt die Aufgabenstellung in Form von
Einzelaufträgen vor.
Die Planung der Aufgabenerfüllung wird durch
info-systeme-kals-austria festgelegt.
info-systeme-kals-austria kann die Durchführung ablehnen,
wenn ihr die Erfüllung der Vorgaben als undurchführbar
erscheint oder wenn keine ausreichende Kapazität verfügbar ist.
Auch soweit die Leistungen beim Auftraggeber erbracht werden,
ist allein die info-systeme-kals-austria seinen Mitarbeitern
gegenüber weisungsbefugt.
Die Mitarbeiter werden nicht den Betrieb des Auftraggebers
eingegliedert.
Der Auftraggeber kann nur dem Projektkoordinator der
info-systeme-kals-austria Vorgaben machen,
nicht unmittelbar den einzelnen Mitarbeitern.
info-systeme-kals-austria wird bei der jeweiligen
Aufgabenerfüllung die Vorgaben des
Auftraggebers beachten und die Leistungen nach den jeweils
gültigen Regeln der Datenverarbeitung erbringen.
info-systeme-kals-austria wird sich bemühen, unter Ausnutzung
ihrer Erfahrungen und Kenntnisse
das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Die Zusicherung von
Eigenschaften bedarf
der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der
info-systeme-kals-austria.
Über die Gespräche zur Präzisierung oder Veränderung
vertraglicher
Gegebenheiten, insbesondere des Vertragsgegenstandes kann
info-systeme-kals-austria
Gesprächsnotizen fertigen. Die Notizen werden beiderseits
verbindlich,
wenn info-systeme-kals-austria Sie dem Auftraggeber überlässt
und dieser nicht binnen 2 Wochen
schriftlich Gegenstellung erhebt.
info-systeme-kals-austria behält sich die Möglichkeit vor,
jederzeit einen Mitarbeiter
durch einen anderen Mitarbeiter mit der notwendigen
Qualifikation zu
ersetzen. info-systeme-kals-austria kann auch freie Mitarbeiter
und Mitarbeiter anderer
Unternehmen im Rahmen der Auftragserfüllung einsetzen.
Können die Leistungen aus Gründen, info-systeme-kals-austria
nicht zu vertreten hat
nicht erbracht werden, so werden die vereinbarten Zeiten
trotzdem
fakturiert, es sei denn, der Auftraggeber kann nachweisen,
dass die betreffenden info-systeme-kals-austria-Mitarbeiter
anderweitig eingesetzt
werden konnten. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Auftraggeber
eine vereinbarte Leistung rechtzeitig, d.h. spätestens 14 Tage
vor dem
vereinbarten Leistungstermin schriftlich storniert.
2.1 Grundsätze bei Domains
Domains müssen 12 Monate im Voraus bezahlt werden.
Bei Domains traegt sich info-systeme-kals-austria als admin-c /
tech-c & zone-c ein,
um bei Problemen Domains & DNS schnell anpassen zu koennen und
flexibler
zu handhaben. Der Inhaber behaelt dadurch uneingeschraenkt alle
Rechte
an der Domain.
Weiters wird in den Inhaber-Daten bei verschiedenen Tlds keine
Emailadresse
des Domaininhabers eingetragen, sondern eine Emailadresse der
Form
info@cebit.at um Spam und Domainhacking zu vermeiden.
Auf Wunsch wird selbstverstaendlich auch klassische
Role-Verteilung eingetragen,
in diesen Faellen erfolgt keine Garantie gegen Hacking.
Es gelten auch die AGB der Registrierungsstellen (nic.at/joker/enom/netsol)
3 Vergütung und Zahlung
Alle Leistungen werden nach Aufwand gemäss der jeweils gültigen
Honorar-
liste von info-systeme-kals-austria in Rechnung gestellt.
info-systeme-kals-austria weist den Auftraggeber
rechtzeitig auf geänderte Honorare hin. Die Abrechnung erfolgt
unter Vorlage
der bei der info-systeme-kals-austria üblichen
Tätigkeitsnachweise. Der Auftraggeber kann den dort
getroffenen Feststellungen nur binnen 2 Wochen schriftlich
widersprechen.
Zahlungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Skonto
wird nicht gewährt.
Die Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe wird zusätzlich in
Rechnung gestellt.
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftigen festgestellten
Forderungen aufrechnen. Er kann seine Forderungen nicht an
Dritte abtreten.
Basis für die Berechnung der Vergütung sowie der Fahrt- bzw.
Nebenkosten ist
die für den Dienstsitz des Mitarbeiters jeweils gültige
info-systeme-kals-austria Honorarliste.
4 Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt die Software-Umgebung (z.B.
Betriebssystem) und
HardwareUmgebung incl. Rechnerzeit auf die sich die
Dienstleistung bezieht,
entsprechend den Vorgaben von info-systeme-kals-austria bereit.
Der Auftraggeber unterstützt
info-systeme-kals-austria umfassend bei der Leistungserbringung,
insbesondere durch genaue
und schriftliche Fixierung der Vorgaben, unverzügliche
Beantwortung von Fragen,
angemessene Mitarbeit, Zwischenprüfungen der Arbeitsergebnisse,
Test usw.
Für die durchzuführenden Leistungen hat der
Auftraggeber-Koordinator die
erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen (Arbeitsplatz,
Rechnerzeit,
Zugang zu Hard- & Software, Benutzung der
Telekommunikationeinrichtungen,
Berechtigungen usw.). Der Auftraggeber benennt einen
Ansprechpartner,
der info-systeme-kals-austria für notwendige Informationen zur
Verfügung steht und der
Entscheidungen trifft oder unverzüglich herbeiführt.
Ist bei der Herstellung des Werkes eine Handlung des
Auftraggeber erforderlich,
so kann info-systeme-kals-austria, wenn der Auftraggeber durch
das Unterlassen der Handlung
in Verzug der Annahme kommt, eine angemessene Entschädigung
verlangen.
Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich einerseits nach der
Dauer des Verzugs
und der Höhe der vereinbarten Vergütung, andererseits nach
demjenigen, was
info-systeme-kals-austria infolge des Verzugs an Aufwendungen
erspart oder durch anderweitige
Verwendung seiner Arbeitskraft erwerben kann.
5 Termine
Termine sind unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich
als
verbindlich bezeichnet. info-systeme-kals-austria hat Störungen
durch Streik, Aussperrung,
höhere Gewalt, Ausfall von Mitarbeitern ohne Verschulden, Verzug
des
Vorlieferanten, behördliches Eingreifen und ähnliche Umstände
nicht
zu vertreten. Wenn info-systeme-kals-austria durch solche
Umstände oder dadurch, dass Mit-
wirkungen oder Informationen des Auftraggebers ausstehen, in der
Auftragsdurchführung behindert ist, gelten Termine um die Dauer
der
Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der
Behinderung
als verlängert. info-systeme-kals-austria wird dem Auftraggeber
die Behinderung mitteilen.
Kommt info-systeme-kals-austria in Verzug, so kann der
Auftraggeber nach zweimaliger
Nachfristsetzung den Vertrag ganz oder teilweise kündigen.
Mahnungen und
Nachfristsetzungen bedürfen der Schriftform. Nachfristsetzungen
müssen
mindestens 12 Arbeitstage betragen.
über die schon erbrachten Leistungen wird entsprechend 3
abgerechnet.
6 Urheberrecht
Die Software, die info-systeme-kals-austria für den Auftraggeber
erstellt oder ändert
ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an der Software,
insbesondere das umfassende Urheberrecht mit allen Befugnissen
an allen
im Rahmen der Vertragsdurchführung überlassenen Programmen,
Unterlagen, Konzepten und Informationen stehen ausschliesslich
der info-systeme-kals-austria zu, auch soweit diese Gegenstände
durch Vorgaben oder Mitarbeit des
Auftraggebers entstanden sind. Der Auftraggeber hat an diesen
Gegenständen die Befugnisse
zur Nutzung im eigenen Unternehmen und Anspruch auf schriftliche
Zustimmung von
info-systeme-kals-austria zur Weitergabe an Unternehmen, mit
denen der Auftraggeber Verbunden ist.
7 Leistungsmängel
Für den Fall von Leistungsmängeln hat info-systeme-kals-austria
zunächst die Möglichkeit
der Nachbesserung oder kann alternative Lösungen anbieten. Der
Auftraggeber
wird eventuelle Mängel so detailliert wie möglich beschreiben.
Auch für die
Nacharbeit gilt die Mitwirkungspflicht des Auftraggebers. Für
Schadenersatz
gilt 8. Andere Ansprüche sind ausgeschlossen z.B. auf
Aufwendungsersatz bei
einer Mangelbeseitigung durch Dritte.
8 Haftung
info-systeme-kals-austria leistet Schadenersatz gleich aus
welchem Rechtsgrund (z.B. Nicht-
erfüllung, Unmöglichkeit, Gewährleistung, Verzug, Verschulden
bei
Vertragsabschluss, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubter
Handlungen)
nur bei Vorsatz in voller Höhe; bei grober Fahrlässigkeit und
bei Fehlen
einer zugesicherten Eigenschaft nur in Höhe des vorhersehbaren
Schadens,
der durch die Sorgfaltspflicht oder die Eigenschaftszusicherung
verhindert
werden sollte; in anderen Fällen: nur aus Verletzung einer
wesentlichen
Pflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist, aus
Verzug und aus
Unmöglichkeit, stets beschränkt auf Euro 500,00 pro
Schadensfall,
insgesamt mit höchstens Euro 1000,00 aus dem einzelnen Vertrag;
Der
Einwand des Mitverschuldens bleibt offen. Die gesetzliche
Haftung
bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt
unberührt.
Falls der Auftraggeber eine weitergehende Sicherung (Backup
)gegen Schadensfälle
wünscht, werden die Parteien durch individuelle Absprachen
hierfür sorgen.
info-systeme-kals-austria ist nicht verpflichtet
Datensicherungen (Backups) zu erstellen.
Für Ansprüche des Auftraggebers aus Nichterfüllung,
Unmöglichkeit, Verzug,
Verschulden bei Vertragsabschluss, Nebenpflichtverletzung oder
Vertragsaufhebung gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Sie
beginnt
mit dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber Kenntnis vom Anspruch
hat.
info-systeme-kals-austria haftet dem Auftraggeber für die im
Rahmen der
Erbringung der Leistungen entstehenden Schäden nur, soweit sie
von
dem Auftragnehmer oder einem Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder
grobfahrlässig herbeigeführt werden. Die Haftung ist im
Einzelfall
auf die Auftragshöhe des Einzelvertrags beschränkt. Eine
weitergehende
Haftung des Auftragnehmers, insbesondere für Schäden, die nicht
an den übergebenen selbst entstanden sind, ist ausgeschlossen.
Haftung bei nicht reproduzierbaren- und Instruktionsfehlern ist
ausgeschlossen.
Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Auftraggebers
wegen eines
Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich
info-systeme-kals-austria nicht
berufen, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine
Garantie für die
Beschaffenheit des Werkes übernommen hat.
9 Befugnisse & Pflichten bei Softwareverträgen
Während der Dauer der vereinbarten Tätigkeit unterliegt
info-systeme-kals keinem
Konkurrenzverbot. info-systeme-kals-austria ist berechtigt,
Aufträge für ähnlich geartete
Tätigkeiten auch von anderen Auftraggebern anzunehmen und für
diese auszuführen.
info-systeme-kals-austria ist berechtigt, sich geeigneter
Vertreter oder Gehilfen zu bedienen.
Für den Fall, dass sich info-systeme-kals-austria bei der
Erfüllung des Vertrages zur Gänze
oder auch nur teilweise einer Vertretung oder eines Gehilfen
bedient,
entsteht zwischen diesem Dritten und dem Auftraggeber kein
Vertragsverhältnis.
info-systeme-kals-austria ist verpflichtet, die Werkleistung
ohne Mängel und mit den
zugesicherten Eigenschaften zu erbringen. Bei wissenschaftlichen
Leistungen
sichert er zu, die Werkleistung gemäß dem derzeitigen
wissenschaftlichen Stand
zu erbringen. Ist die Werkleistung mit Mängeln behaftet, so hat
der Auftraggeber
das Recht zur Mängelbeseitigung oder Minderung.
Bei wissenschaftlichen Werkleistungen ist
info-systeme-kals-austria verpflichtet, alle der
Gesamtleistung zugrundeliegende Einzelunterlagen (Erhebungen,
Statistiken,
Einzeluntersuchungen, Proben, Zeichnungen usw.) herauszugeben.
info-systeme-kals-austria ist
ferner verpflichtet, über die Werkleistung, die angewandte
Methode und über
alle Einzelheiten auf Verlangen des Auftraggebers Auskunft zu
erteilen.
10 Laufzeit
Für die Bearbeitung der oben genannten Leistungen ist als
Laufzeit 3 Monate vereinbart.
Danach verlängert sich die Laufzeit stillschweigend jeweils um
weitere 3 Monate bis
sie von einer Vertragspartei mit 1-monatiger Kündigungsfrist
gekündigt wird.
Webservices unterliegen einer 6-monatigen Kündigungsfrist.
11 Abschlagszahlungen
Der info-systeme-kals-austria kann von dem Auftraggeber für in
sich abgeschlossene Teile des Werkes
Abschlagszahlungen für die erbrachten vertragsmäßigen Leistungen
verlangen.
Dies gilt auch für erforderlich Stoffe oder Bauteile, die eigens
angefertigt
oder angeliefert sind. Der Anspruch besteht nur, wenn dem
Auftraggeber Eigentum
an den Teilen des Werkes, an den Stoffen oder Bauteilen
übertragen oder
Sicherheit hierfür geleistet wird.
12 Nacherfüllung
Verlangt der Auftraggeber Nacherfüllung, so kann der
info-systeme-kals-austria nach seiner Wahl
den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen.
Der info-systeme-kals-austria hat die zum Zwecke der
Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen,
insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu
tragen.
Der info-systeme-kals-austria kann die Nacherfüllung unbeschadet
verweigern, wenn sie nur mit
unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Stellt der
info-systeme-kals-austria ein neues Werk her,
so kann er vom Auftraggeber Rückgewähr des mangelhaften Werks
nach Maßgabe verlangen.
13 Pflichtenheft
Softwareentwicklungen bedürfen vor der Erstellung der
schriftlichen Festlegung
der Anforderungen in einem Pflichtenheft. Dieses ist notwendiger
Bestandteil
eines Vertrages zwischen info-systeme-kals-austria und dem
Auftraggeber. Beanstandungen an der
Funktionalität der Anwendung können sich nur auf dieses
Pflichtenheft erstrecken.
Das Pflichtenheft wird von den Vertragspartnern gemeinsam
erstellt und hat alle
in der Planungsphase erforderlichen Informationen über die
umfassende Anwendungsgebiete
zu enthalten. Es ist von den Vertragspartnern mit Datumsangabe
rechtsverbindlich zu
unterzeichnen. Dies gilt auch für etwaige nachfolgende
Pflichtenhefte, auf die sich
die Vertragspartner unter Vereinbarung abgeänderter
Vertragsbedingungen oder unter
Aufrechterhaltung der bestehenden schriftlich verständigt haben.
14 Qualitätsstandard
Das Auftragsprodukt wird von info-systeme-kals-austria in der
Weise erstellt, dass alle im
Pflichtenheft beschriebenen Anforderungen erfüllt sind.
Mindeststandard sind
die im Zeitpunkt der Auftragserteilung bestehenden neuesten
allgemein zugänglichen
Erkenntnisse der Informationstechnik.
15 Abnahme
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das vertragsmäßig
hergestellte Werk abzunehmen,
sofern nicht nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme
ausgeschlossen ist.
Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert
werden.
Der Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber das Werk
nicht innerhalb einer
ihm vom info-systeme-kals-austria bestimmten angemessenen Frist
abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet
ist. Nimmt der Auftraggeber ein mangelhaftes Werk obschon er den
Mangel kennt,
so stehen ihm die Rechte nur zu, wenn er sich seine Rechte wegen
des Mangels bei
der Abnahme vorbehält.
16 Kündigungsrecht des Auftraggebers
Der Auftraggeber kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit
den Vertrag kündigen.
Kündigt der Auftraggeber, so ist der info-systeme-kals-austria
berechtigt, die vereinbarte Vergütung
zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen,
was er infolge der
Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch
anderweitige Verwendung
seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig
unterlässt.
17 Rechte Dritter
info-systeme-kals-austria gewährleistet, dass dem Übergang der
Befugnisse keine Rechte
Dritter entgegenstehen. Andernfalls kann der Auftraggeber
insofern nach
einer schriftlichen Fristsetzung mit Kündigungandrohung den
Vertrag
fristlos kündigen, es sei denn, info-systeme-kals-austria
verschafft ihm eine rechtlich
einwandfreie Benutzungsmöglichkeit an vertragsgemäßer Software.
Für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gilt 8.
info-systeme-kals-austria wird auf eigene Kosten Ansprüche
abwehren, die Dritte wegen Verletzung
von Schutzrechte aufgrund der Leistungen von
info-systeme-kals-austria gegen den Auftraggeber
erheben. Der Auftraggeber darf von sich aus solche Ansprüche
nicht
anerkennen. Er ermächtigt info-systeme-kals-austria, die
Auseinandersetzung mit dem Dritten
gerichtlich und außergerichtlich allein zu übernehmen;
info-systeme-kals-austria hält ihn
von Forderungen frei, soweit die Forderungen nicht auf seinem
Verhalten
beruhen. Der Auftraggeber unterrichtet info-systeme-kals-austria
unverzüglich,
schriftlich und umfassend von Anspruchbehauptungen Dritter.
18 Geheimhaltung und Verwahrung
info-systeme-kals-austria verpflichtet sich Informationen die
als vertraulich gekennzeichnet
sind, vertraulich zu behandeln und auf schriftliche Aufforderung
des Auftraggebers die von
ihm überlassenen Daten zu löschen und die von ihm überlassen
Unterlagen zu vernichten
oder zurückzugeben. info-systeme-kals-austria beachtet das
Datenschutzrecht. info-systeme-kals-austria darf Daten
des Auftraggebers maschinell verarbeiten. Der Auftraggeber
verpflichtet sich, alle
Vertragsgegenstände vor Dritten geheim zu halten. Mitarbeiter
usw., die Zugang zur
Vertragsgegenstände haben, sind schriftlich über das
Urheberrecht der info-systeme-kals-austria
und die Geheimhaltungspflicht zu belehren und auf die Einhaltung
unmittelbar zugunsten
der info-systeme-kals-austria zu verpflichten. Der Auftraggeber
bewahrt die Vertragsgegenstände
insbesondere ihm eventuell überlassene Quellprogramme und
Dokumentationen sorgfältig,
um Missbrauch auszuschließen, auf.
19 Schulungsdienstleistungen
Der verbindliche Termin sowie der Veranstaltungsort für eine
Schulungsveranstaltung
ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung.
info-systeme-kals-austria behält sich
das Recht vor, die Durchführung einer schriftlich bestätigten
Schulung spätestens 10
Tage vor Schulungsbeginn wegen unvorhergesehener Hindernisse,
die außerhalb des
Einflusses der info-systeme-kals-austria liegen, abzusagen. In
Ausnahmefällen, z.B. wegen
Erkrankung des Referenten oder höherer Gewalt kann die Absage
auch kurzfristig erfolgen.
Bei einer Terminabsage durch info-systeme-kals-austria werden
ggf. bereits bezahlte
Seminargebühren voll zurückerstattet, darüber hinausgehende
Ansprüche, insbesondere
die Erstattung von Kosten aus Arbeitsausfall, bestehen nicht.
Storniert der Auftraggeber
eine fest gebuchte Leistung, so wird bis 10 Werktage vor
Leistungsbeginn eine
Bearbeitungsgebühr von 10 % des Honorars, mindestens aber 50,--
Euro zzgl. Mehrwertsteuer
erhoben. Im Falle einer späteren Absage werden 50% des Honorars
in Rechnung gestellt.
Kann eine Leistung aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des
Auftraggebers liegen,
nicht erbracht werden (z.B. Nichterscheinen der Teilnehmer,
Nichtbereitstellung
vereinbarter Hilfsmittel) und wurde die Veranstaltung vom
Auftraggeber nicht oder nur
innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt,
so wird das volle Honorar
fällig. Daneben ist der Auftraggeber verpflichtet,
info-systeme-kals-austria denjenigen Schaden zu ersetzen,
der dadurch entsteht, dass der Referent am vorhergesehenen
Seminartermin nicht eingesetzt
werden kann. Soweit info-systeme-kals-austria zur Durchführung
der Seminarveranstaltung
entsprechende Räume angemietet hat, stellt der Auftraggeber
info-systeme-kals-austria von allen
Ansprüchen des Vermieters aus dem Mietverhältnis frei. Der
Schadensersatz- und
Freistellungsanspruch ist der Höhe nach auf den vollen
Honorarbetrag begrenzt.
Gewährleistung und Schadensersatz.
Die in den Seminaren eingesetzten Materialien und Unterlagen
werden ausschliesslich für
Unterrichtszwecke geschaffen und sind in erster Linie auf klare
Darstellung des
Lehrstoffes ausgerichtet. Die Zusammenstellung von Texten und
Abbildungen erfolgt mit
größter Sorgfalt. Trotzdem sind Fehler nicht völlig
ausgeschlossen. Eine
Gewährleistung für fehlerhafte Angaben und deren Folgen kann
nicht übernommen werden.
Schadensersatzansprüche gegen die info-systeme-kals-austria
sowie ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen,
gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für
Arbeitsausfallzeiten und Folgeschäden,
sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes
oder der groben Fahrlässigkeit.
In diesem Fall haftet info-systeme-kals-austria einmalig bis zu
einem Gesamtbetrag in Höhe der
Gesamtvergütung, höchstens jedoch insgesamt bis zu einem Betrag
von Euro 500,-.
Urheberrechte Alle Rechte, auch die Übersetzung, des Nachdrucks
und der Vervielfältigung der
Unterrichtsmaterialien, oder Teilen daraus behält sich
info-systeme-kals-austria vor. Kein
Teil der Unterrichtsmaterialien oder Seminarunterlagen darf ohne
schriftliche Genehmigung
der info-systeme-kals-austria in irgendeiner Form, auch nicht
für den Zweck der
Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter
Verwendung elektronischer
Hilfsmittel verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur
öffentlichen Wiedergabe
benutzt werden. Werden im Rahmen der Seminare Unterrichtsmittel,
-medien, oder
Softwareprodukte Dritter eingesetzt verpflichten sich die
Teilnehmer, die jeweils
gültigen überlassungsbestimmungen zu beachten und insbesondere
keine Kopien anzufertigen
oder den Versuch dazu zu unternehmen. Der Auftraggeber haftet
allein, wenn durch ihn, oder
seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen Rechte, insbesondere
Urheberrechte Dritter
verletzt werden. Der Auftraggeber hat info-systeme-kals-austria
von allen Ansprüchen
Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
20 Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich ab Geschäftssitz in Euro ohne
Umsatzsteuer (Falls nicht
gesondert angegeben) und gelten nur für den vorliegenden
Auftrag. Rechnungen sind
spätestens 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug und
spesenfrei zahlbar.
Bei verspäteter Zahlung werden daraus entstehende angemessene
Kosten, die der
Rechtsverfolgung dienen sowie 12% Verzugszinsen zusätzlich
verrechnet. Der
Honoraranspruch beginnt für jede einzelne erbrachte Leistung.
Kosten für Fahrt-,
Tag- und Nächtigungsgelder sowie alle Nebenleistungen werden dem
Auftraggeber
gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt.
Wegzeiten gelten
als Arbeitszeit. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen
berechtigt
info-systeme-kals-austria, die laufenden Arbeiten einzustellen
und vom Vertrag, unter
Setzung einer angemessenen Nachfrist, zurückzutreten. Alle damit
verbundenen
Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen.
Der Auftraggeber
ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger
Gesamtlieferung,
Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen
zurück zu halten.
Je Mahnstufe (Zahlungserinnerung / 2.Mahnung / 3. Mahnung)
werden 5 Euro Mahngebuehren
verrechnet. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung Eigentum von info-systeme-kals-austria.
21 Vertragsänderungen
Der Auftraggeber kann vom Pflichtenheft abweichende Änderungen
des Auftrags verlangen,
wenn sie erforderlich sind, um den mit dem Produkt verbundenen
Erfolg zu erreichen
oder zu sichern. Für andere Änderungen kann ein zusätzliches
Entgelt verlangt
werden. Vertragsänderungen und die mit ihr in Zusammenhang
stehenden
Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Hierdurch
bedingte
unvermeidliche Zeitverschiebungen sind info-systeme-kals-austria
unverzüglich mitzuteilen.
22 Schlichtungsklausel
Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei
Meinungsverschiedenheiten ein
Schlichtungsverfahren mit dem Ziel durchzuführen, eine
interessengerechte
und faire Vereinbarung im Wege einer Meditation mit
Unterstützung eines
neutralen Schlichters unter Berücksichtigung der
wirtschaftlichen, rechtlichen,
persönlichen und sozialen Gegebenheiten zu erarbeiten. Alle
Streitigkeiten,
die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine
Gültigkeit ergeben,
werden vor Einschaltung der Gerichte nach der
Schlichtungsordnung der
Institution der Industrie- und Handelskammer Salzburg
geschlichtet.
23 Schlussbestimmung
Mündliche Nebenabsprachen sind ungültig.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den
Vertragsparteien ist 9900 Lienz.
Vor jedem Gerichtsverfahren sind die Vertragspartner gehalten,
einen außergerichtlichen
Bereinigungsversuch, gegebenenfalls unter Einschaltung
fachkundiger Dritter durchzuführen,
es sei denn, ein solcher versuch erscheint als nicht Erfolg
versprechend.
Es gilt ausschliesslich das Recht der Republik Österreich
Stand 01/2003
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